Im November 2016 wurde die Förderrichtlinie Fachwerksanierung eingeführt. Hierdurch konnte der Einstieg zur Förderung erhaltenswerter Fachwerkfassaden sowie derer Freilegung und finanziellen Unterstützung der Eigentümer gefunden werden.

Um das Angebot einer Förderung zu erweitern und die Aktivierung von Investitionen im historischen Stadtkern voranzutreiben, wurde in Zusammenarbeit mit dem Kernbereichsmanagement UmbauStadt / CIMA eine neue Förderrichtlinie zur Förderung der umfassenden Sanierung erarbeitet.

Über eine reine Fachwerksanierung hinaus können mit dieser Richtlinie nun auch Maßnahmen wie Grundrissänderungen, Änderungen der inneren und äußeren Erschließung, die energetische Ertüchtigung und die Schaffung attraktiver Freiraumbezüge, etwa durch denkmalgerechte neue Öffnungen und Balkone gefördert werden.

Im Rahmen dieses Programms hat die Stadt Frankenberg (Eder) eine s. g. Quartiersarchitektin bestellt, um Antragstellern eine zusätzliche Unterstützung und unabhängige Beratung zu bieten. Neben der individuellen Erstberatung zu Sanierungspotenzialen und Finanzierungsmöglichkeiten gibt die Quartiersarchitektin Hilfestellung und Informationen bei baurechtlichen, baukonstruktiven und gestalterischen Fragen.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2018 wurde die Förderrichtlinie für das kommunale Anreizförderprogramm beschlossen und ersetzt fortan die Förderrichtlinie Fachwerksanierung.

In den folgenden PDF-Datei erfahren Sie mehr über Geltungsbereich und Antragsberechtigung, Gegenstand und Umfang der Förderung, Rahmenbedingungen und Verfahren und Antragstellung.

Zuständige Ansprechpartner:

Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt
Sebastian Prause
Obermarkt 7 - 13
35066 Frankenberg (Eder)
Tel.: 0 64 51 / 505-210
Fax: 0 64 51 / 505-100
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Quartiersarchitektin

Dipl.-Ing. Architektin Ute Friedrich
Schulstraße 1
34516 Vöhl-Basdorf
Tel.: 0 56 35 / 232
Fax: 0 56 35 / 991 260
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Downloads
Kommunales Anreizförderprogramm Förderfibel.pdf [7.71Mb]
Hochgeladen Montag, 20. Februar 2023 von Harald Becker

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