Satzungsverfahren nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) zur Festlegung eines Innovationsbereiches „Neustadt Frankenberg (Eder)“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 die Satzung „Innerstädtisches Geschäftsquartier (INGE) Neustadt Frankenberg (Eder)“ in der Fassung vom 04.12.2017 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst im Wesentlichen die Neustädter Straße sowie Teile der Ritterstraße und der Bahnhofstraße. Die Anlage 1 - Geltungsbereich INGE ist als Download verfügbar.
Mit dem Innovationsbereich sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden:
- die Erhöhung der Erlebnisqualität der Lage für einheimische und auswärtige Besucher,
- der Erhalt und die Weiterentwicklung der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote,
- Etablierung bislang nicht vorhandener Angebote,
- das Vorhalten von Serviceleistungen für die Hauseigentümer,
- die Erarbeitung einer Marke für den Innovationsbereich,
- die professionelle Vermarktung des Innovationsbereichs,
- die stärkere Vernetzung und Koordination der privaten und öffentlichen Aktivitäten.
Die Ziele sollen verwirklicht werden durch die Konzeption und eigenverantwortliche Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu den Handlungsfeldern Quartiersentwicklung und Quartiersmarketing.
Das Handlungsfeld Quartiersentwicklung umfasst alle Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Angebote und der Struktur des Quartiers, das Handlungsfeld Quartiersmarketing schließt sowohl die Erarbeitung der wesentlichen inhaltlichen Grundlagen und Instrumente für eine professionelle Vermarktung als auch gezielte Marketingaktionen ein.
Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept ist als Anlage 3 Bestandteil der Satzung. Aufgabenträger gemäß § 4 INGE ist der „Interessens Gemeinschaft Neustadt Frankenberg (Eder) e.V.“
Die Kosten für die standortbezogenen Maßnahmen betragen gemäß dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept aus dem Antrag zur Errichtung eines Innovationsbereichs Neustadt Frankenberg (Eder) für die Dauer von drei Jahren insgesamt 352.100,00 €.
Der Hebesatz beträgt max. 5,5 %.Die Mittel werden ausschließlich für die im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept aufgeführten Maßnahmen verwandt; die Mittel für die einzelnen Maßnahmen sind untereinander deckungsfähig. Die im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthaltene Reserve ist grundsätzlich für alle Positionen des Finanzierungskonzeptes einsetzbar.
Die Abgabe entsteht mit Festsetzung nach § 7 Abs. 5 INGE. Sie wird fällig zu Beginn des Abrechnungsjahres. Das Abrechnungsjahr beginnt am 01. Januar eines jeden Jahres.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
„Interessens Gemeinschaft Neustadt Frankenberg (Eder) e.V.“
Vereinsgründung 29.11.2017
Vorsitzender: David Grassinger, Pestalozzistraße 38, 10627 Berlin, Mobil: 0163 279 61 26
Stellvertretender Vorsitzender: Rudolf Jung
Schatzmeister: Holger Lapp
Weitere Vorstandsmitglieder: Andre Kreisz, Sabine Newton, Wilhelm Hein und Harald Hörl
Frankenberg (Eder), den 30.12.2017
DER MAGISTRAT
der Stadt Frankenberg (Eder)
gez. Rüdiger Heß
Bürgermeister