Grundhafte Erneuerung der Fußgängerzone - Neustädter Straße / Ritterstraße
1. Anlass
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden strukturellen Veränderungen durch den Neubau des geplanten innenstadtnahen Einkaufszentrums „Frankenberger Tor" fand am 10.06.2013 eine durch den Kaufmännischen Verein Frankenberg (KVF) organisierte Eigentümerversammlung statt, welche die zukünftige Entwicklung der Fußgängerzone (Neustädter Straße / Ritterstraße) zum Thema hatte. Im Ergebnis der Versammlung war das Votum der Eigentümer an die Politik, umgehend mit Planungen für eine grundhafte Erneuerung des Bereiches Neustädter Straße / Ritterstraße zu beginnen und diese möglichst zeitnah zu realisieren. Dazu wurden am 04.07.2013 entsprechende außerplanmäßige Mittel für den Haushalt 2013 bereitgestellt (Stadt Frankenberg, Projektskizze vom 01.08.2013).
Die grundhafte Erneuerung der Fußgängerzone verfolgt dabei folgende Planungsgrundlagen und Planungsziele: Es soll ein zeitgemäßes Freiraumkonzept entwickelt werden, welches den Straßenraum klar strukturiert und Flächen für Auslagen, Gastronomie, Aufenthalt und besondere Ereignisse, z.B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt etc. bietet. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass Lieferfahrzeuge und Feuerwehr problemlos passieren können.
Insgesamt soll die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, dabei hochwertige Ausstattungsgegenstände, Pflanzen und Materialien einzusetzen sowie ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, damit sich der Stadtbesuch auch in den Abendstunden angenehm gestaltet. Bezüglich der Materialien ist darauf zu achten, dass die im Sanierungsgebiet III Bahnhofstraße eingesetzten Materialien und Ausstattungsgegenstände wieder Verwendung finden.
Um die Geschäfte attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten, sollen bei möglichst vielen Eingangsbereichen barrierefreie Zugänge geschaffen werden. Das schadhafte Porphyrpflaster und das unzureichende Entwässerungssystem sind zu ersetzen. Der neue Pflasterbelag ist möglichst hochwertig, rutschfest, aber eben und gut begehbar zu wählen.
Um dem vermehrten Leerstand entgegenzuwirken, sind insbesondere die obere Neustädter Straße und die Ritterstraße attraktiver zu gestalten sowie die Zugänglichkeiten vom Parkhaus Bremer Straße und der Wehrweide zu verbessern.
Im Sommer 2013 hat der Magistrat der Stadt Frankenberg auf diesem Hintergrund zu einem Honorarangebot mit Ideenskizze aufgefordert, der Lösungs- und Gestaltungsvorschläge zu den defizitären Punkten aufzeigt. Auf Basis dieser Ideenskizze wurde die hier vorliegende Entwurfsplanung erstellt.
2. Stadträumlicher Bezug
Die Baumaßnahme umfasst zum einen die als Fußgängerzone konzipierte Neustädter Straße mit dem als Auftakt wirksamen Georg-Thonet-Platz im Südwesten und zum anderen das Teilstück der Ritterstraße zwischen Neustädter Straße und Steingasse im Nordosten. Es handelt sich damit im Wesentlichen um die Hauptgeschäftsstraße im Zentrum von Frankenberg mit vielen Einzelhandels- und Gastronomiestandorten.
Am Georg-Thonet-Platz knüpft die bereits im Rahmen des Stadtbauförderprogramms „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen" erneuerte Bahnhofstraße an. An dieser Stelle wird der Brückenschlag zwischen der Fußgängerzone und dem Sanierungsgebiet des Bahnhofsumfelds mit dem neuen ZOB und der reaktivierten Bahnstrecke Frankenberg-Korbach geschlossen. Das innerstädtische Leben und Kernstück Frankenbergs wird so über eine einheitliche Gestaltung mit dem überregionalen Verkehr verknüpft. Das deutlich näher zum ZOB und Bahnhof gelegene neue Einkaufszentrum „Frankenberger Tor" stellt den in der Innenstadt ansässigen Einzelhandel jedoch unter einen erheblichen Konkurrenzdruck. Im Osten knüpfen die Ritterstraße und die beiden Treppenanlagen am Leckerberg sowie an der Neustädter Straße 52/54 unmittelbar an die Neustädter Straße an.
Die Neustädter Straße wird zumeist von 4 bis 5 geschossigen Bauten verschiedenen Alters gefasst. Es handelt sich in Teilen um für das Stadtbild besonders wertvolle mittelalterliche Fachwerkhäuser, in großen Teilen jedoch auch um schlichtere Nachkriegsarchitektur sowie einige moderne Bauten. Dadurch entsteht ein sehr heterogenes, in Teilen unzusammenhängendes Stadtbild. In den Erdgeschossen sind überwiegend Einzelhändler und Gastronomiebetriebe ansässig. Die Neustädter Straße bleibt in voller Länge als Fußgängerzone erhalten. Der Stadtraum variiert in seiner Breite zwischen etwa 7,5 und 15 Metern. In seinem Zentrum befindet sich der sogenannte Illerplatz mit einer identitätsstiftenden kleinen Bronzeskulptur (Iller und Mones), die erhalten und in die Neugestaltung am Knotenpunkt zwischen Fußgängerzone und des direkt anschließenden Projekts „Öffnung der Stadt zur Eder" integriert werden soll.
Die Ritterstraße verläuft als Einbahnstraße von der Steingasse ausgehend in westlicher Richtung auf die Neustädter Straße zu. Sie besitzt einen vergleichbaren, aber schmaleren Querschnitt und wird ebenfalls von meist 3 bis 5 stöckigen Gebäuden gesäumt. Die Straße bleibt für den Individualverkehr erhalten, wird gestalterisch jedoch als Teil und damit östlicher Auftakt der Fußgängerzone (Neustädter Straße) gesehen.
3. Aufgabenstellung
Die Neustädter Straße sowie die Ritterstraße weisen im Bestand zahlreiche Defizite auf, die Anlass zur Sanierung und Neugestaltung geben. Die gesamte Fußgängerzone ist in einem sehr kleinteiligen und überalterten Natursteinbelag (überwiegend Porphyr-Kleinsteinpflaster) mit zahlreichen Schäden sowie defizitärer Höhenabwicklung und Entwässerung gepflastert. Der Bodenbelag weist so vor allem Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit und einer attraktiven und einladenden, zeitgemäßen Freiraumgestaltung auf. Die nur spärlich und scheinbar wahllos verteilten Ausstattungselemente folgen weder einer einheitlichen gestalterischen Linie, noch sind sie mit der Oberflächengestaltung abgestimmt. Zudem sind die vorhanden Sitzelemente aufgrund ihrer Materialität nicht sehr einladend, z.B. unbequeme Sitzflächen aus Stahlgitter.
Die seitlichen Zugänge zur Fußgängerzone, insbesondere die Treppenanlage am Leckerberg, sind hinsichtlich der Sicherheit und Gestaltung ebenfalls defizitär und müssen erneuert werden. Die Gebäudezugänge entlang der Neustädter Straße liegen auf sehr unterschiedlichen Höhen und sind in beachtlichen Teilen nur über Stufen zugänglich, was zu weiteren Mängeln in der Barrierefreiheit führt.
Insbesondere wegen der gewerblichen Nutzung vieler Gebäude erfordert die Sanierung der Neustädter Straße und Ritterstraße eine modifizierte Höhen- und Entwässerungsplanung, bei der die Hauseingänge, sofern möglich, niveaugleich hergestellt werden.
Durch eine grundsätzliche Aufwertung der Fußgängerzone und der Ritterstraße soll ein zusammenhängender, zeitgemäß gestalteter städtischer Freiraum entstehen, der für die Frankenberger Bevölkerung und Besuchern aus der näheren und weiteren Umgebung wieder attraktiv wird. Auf diese Weise soll nicht zuletzt auch dem Leerstand in etlichen Gebäuden entgegenwirkt und die wirtschaftliche Lage ansässiger Anlieger und Unternehmen gesichert und nachhaltig stabilisiert werden.
Aus diesen Grundlagen resultiert eine Reihe von Zielsetzungen für die weitere Planung: An oberer Stelle steht die Stärkung bestehender Nutzungsstrukturen, insbesondere was die Belange der Anlieger (vor allem Gewerbe, Gastronomie usw.) angeht sowie die Auslegung für Stadtfeste. Die Sicherung und Förderung der Geschäftsstandorte entlang der Neustädter Straße und Ritterstraße soll durch die Verbesserung der fußläufigen Wegeverbindungen, eine Sicherung der Zugänge und eine möglichst niveaugleiche Oberflächengestaltung gewährleistet werden. So sollen Einzelhandel und Kleingewerbe für eine breite Klientel gestärkt werden. Eine einheitliche, hochwertige und dauerhafte Materialität sowie Ausstattung soll die Attraktivität und Aufenthaltsqualität des Innenstadtbereiches nachhaltig stärken.
Insgesamt wird gewünscht, gestalterisch an die bereits sanierten oder in Umbau befindlichen angrenzenden Stadtgebiete, z.B. das Bahnhofsumfeld, den Landratsgarten und die Bahnhofstraße anzuknüpfen. Die Materialität, Farbgebung und Auswahl der Ausstattungselemente sind ebenfalls im Sinne eines einheitlichen städtischen Gestaltungskonzepts zu wählen. Darüber hinaus wird die Gestaltung der Neustädter Straße unmittelbar an das Projekt „Öffnung zur Eder" gekoppelt. Der Bezug zum Fluss soll hergestellt werden und ein besonders attraktiver Raum für viele Nutzer im Zentrum der neuen Fußgängerzone entstehen.
4. Entwurf
Der belebte und durch eine heterogene Bebauungsstruktur geprägte Ort erfordert eine homogene und zurückhaltende Gestaltung, die dem Ort gestalterischen Zusammenhang verleiht und Ruhe spendet. Zu diesem Zweck ist ein einheitlicher „Pflasterteppich" in warmen Farbtönen vorgesehen, der durch insgesamt 12 Pflasterstreifen mit größeren Plattenformaten in derselben Materialität gestalterisch akzentuiert wird. Die über die gesamte Länge des Projektgebiets verteilten Flächen zonieren die Fußgängerzone und bieten zudem einen geordneten Platz für Bänke, Papierkörbe, Fahrradständer, Straßenbäume und Beleuchtung.
Diese 12 Pflasterintarsien werden damit zum gestalterischen Hauptthema der gesamten Fußgängerzone inklusive der Ritterstraße. Neben dem einheitlichen und gut begehbaren Pflasterteppich repräsentieren die Intarsien die 12 Stadtteile von Frankenberg, so dass die Innenstadt symbolisch zum Ort für alle Frankenberger Bürger wird.
Zusätzlich erhält jede Intarsie eine individuelle Bronzeplatte, die Informationen über jeweils einen der 12 Stadtteile enthält. Die Intarsien liegen längs ausgerichtet in der Mitte der Straßen und in regelmäßigen Abständen zueinander.
Die unterschiedlichen Straßenquerschnitte und Vor- und Rücksprünge in den Gebäudefassaden machen jedoch drei unterschiedliche Querschnitte und Breiten des Plattenbelags (5,05 m, 4,00 m und 2,50 m) notwendig. Die Intarsien werden aus Platten in Breiten von 20 und 30 cm sowie in Längen von 40 bis 60 cm hergestellt und erhalten ein umlaufendes Plattenband derselben Materialität. Zu einer Seite wird diese Einfassung als offene Entwässerungsrinne ausgeführt und erhält jeweils zwei Punktabläufe. Im Bereich der Neustädter Straße erhalten die Intarsien Ausstattungselemente wie Bänke, Mastleuchten, Abfallbehälter, Fahrradbügel und jeweils 1-2 Baumpflanzungen. In der Ritterstraße nehmen die schmaleren Intarsien aufgrund des Straßenquerschnitts keine Ausstattungselemente auf, sondern kennzeichnen die Fahrspur.
Im gesamten Entwurfsgebiet wird ein einheitlicher Naturstein verwendet. Nach Bemusterung wurde dafür indischer Quarzarenit in warmen, gelblich-rötlichen Farbtönungen gewählt. Die Gehweg- und Straßenflächen erhalten einen Belag aus in Reihe verlegten Steinen der Formate von 14 cm Breite und freien Längen zwischen 24 und 28 cm.
Entlang der Gebäudefassaden wird ein durchschnittlich ca. 60 cm breiter Traufstreifen aus Mosaikpflaster (B/L 7/7 cm) in gleichem Material verlegt, der die Lichtschächte der Gebäudekeller einfasst und so gestalterisch von der Hauptwegefläche abgrenzt.An den Hauptzugängen der Gebäude wird der Traufstreifen unterbrochen und das Reihenpflaster bis an die Fassade geführt. Der Traufstreifen kann aufgrund seiner Haptik eine Orientierungshilfe für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sein.
Die Dimensionierung und der Gesamtaufbau müssen an den Belangen einer überwiegend fußläufig begangenen Straße orientiert sein, aber dennoch der regelmäßigen Belastung durch Lieferverkehr und Müllfahrzeuge sowie in Ausnahmefällen durch Rettungsfahrzeuge angemessen sein. Darüber hinaus muss die Oberfläche den jährlichen Stadtfesten mit temporären Marktständen etc. standhalten.
Am Georg-Thonet-Platz befindet sich der südwestliche Auftakt zur Fußgängerzone. Dort knüpft die Gestaltung unmittelbar an die bereits sanierte Bahnhofstraße an. An der Westseite des Gebäudes Neustädter Str. 1 entsteht eine Art Terrasse, die den Höhenversatz zur Bergstraße abfängt. So entsteht am Rande der Fußgängerzone ein Aufenthaltsbereich, der gut als Treffpunkt nutzbar ist. In einem angegliederten Beet ist die Neupflanzung eines weiteren Baumes vorgesehen.
Im Zentrum der Neustädter Straße wird an den bereits im Rahmen des Projekts „Öffnung der Stadt zur Eder" erneuerten Illerplatz angeschlossen. Dort steht die Brunnenanlage mit Sichtbezug zur Eder gestalterisch im Vordergrund. In unmittelbarer Entfernung ist vor dem ehemaligen Rathaus der Frankenberger Neustadt eine zusätzliche Bronzeplatte geplant, die ein Relief des historischen Frankenberger Rathauses in der Altstadt zeigt und damit im Zentrum der Fußgängerzone den Stadtkern repräsentiert.
Im östlichen Teil trifft die Neustädter Straße auf die Ritterstraße. Dort werden die Treppenanlagen an der Neustädter Straße 52/54 und dem Leckerberg aufgrund ihrer starken Defizite hinsichtlich Sicherheit und Ästhetik grundlegend saniert und neu gestaltet. Die Treppen folgen jeweils einer linearen Achse und erhalten eine Reihe von Podesten, die sich aus Anschlusshöhen und Seiteneingängen der Gebäude ergeben. Um die alte Stadtgrenze wieder sichtbar zu machen, wird entlang des früheren Verlaufs der historischen Stadtmauer ein zweizeiliger, dunkler Plattenstreifen eingebaut, wie bereits im Übergang der Bahnhofsstraße zur Neustädter Straße umgesetzt.
An der Zufahrt der Straße Dellbrücke wird eine bestehende Sandsteinmauer saniert und das vorhandene Kopfsteinpflaster aufgenommen und neu verlegt. Einige neue Kletterrosen und zwei Bänke gestalten den Bereich zu einem angenehmen Sitzplatz. Im Bereich der Gebäude Ritterstraße Nr. 2 und 4 ist die Neupflanzung eines kleinkronigen Baumes vorgesehen. Zwei weitere Bäume sollen die östliche Zufahrt der Ritterstraße an der Kreuzung Steingasse flankieren und ähnlich wie am Thonet-Platz eine Torwirkung erzeugen.
Bei der Wahl der Baumarten ist auf Standortgerechtigkeit und eine dem Ort angemessene schmückende und schmalkronige Wuchsform zu achten. Angedacht sind daher Zierobstgehölze mit Blühaspekt, schmückender Herbstfärbung und keiner bzw. wenig Fruchtbildung. In den Beeten sind den Standorten angemessene Staudenpflanzungen vorgesehen.
5. Regelquerschnitte
In der westlichen Neustädter Straße befindet sich zu beiden Seiten der Intarsien ein etwa 4,00 m breiter Gehstreifen mit Quergefällen, die durchschnittlich zwischen 2 und 4 Prozent liegen. Die Breite der Laufflächen variiert aufgrund der zahlreichen Fassadenrücksprünge. Die Intarsien besitzen eine Gesamtbreite von gut 5 Metern, wobei sie zu allen Seiten von einem 30 cm breiten Plattenstreifen derselben Materialität eingefasst sind. Auf der Nordseite ist dieser Plattenstreifen als offene Rinne mit Punktabläufen ausgebildet und übernimmt die Entwässerungsfunktion der Oberflächen. Diese Rinne wird auch in den Bereichen zwischen den Intarsien als Pflasterrinne in dem kleinformatigeren Pflasterbelag weitergeführt.
In der östlichen Neustädter Straße gelten dieselben Prinzipien, hier ist jedoch der Gesamtquerschnitt kleiner und somit verändern sich die Proportionen und Breiten zwischen mittigem Plattenband (Breite ca. 4 Meter) und seitlichen Pflasterflächen (Breite ca. 2-3 Meter). Im Bereich der Ritterstraße variiert die Breite des Straßenraumes aufgrund zahlreicher Vor- und Rücksprünge der Gebäudefassaden deutlich stärker. Somit ergeben sich sehr unterschiedliche Breiten der seitlichen Pflasterflächen. Die Intarsien sind mit einer Gesamtbreite von 2,5 Metern deutlich schmaler, folgen aber weiterhin denselben Prinzipien. Die Straße ist als Mischverkehrsfläche konzipiert, wobei die Fahrspur nicht gesondert gekennzeichnet aber durch den Verlauf der Intarsien nachgezeichnet wird.
Das Bodengutachten vom 14.08.2014 empfiehlt für die gesamte Neustädter Straße und Ritterstraße einen Neuaufbau sämtlicher Frostschutz- und Tragschichten. Die der weiteren Berechnung zugrundeliegende Aufbaustärke liegt bei Bauklasse 3,2 und der Frostempfindlichkeitsklasse F2 bei 50 cm. Entsprechend der Frostempfindlichkeitsklasse F2 der Böden, sieht das Gutachten einen Gesamtaufbau nach RStO 12 von 55 cm vor.
Nach der RStO 12 (Tafeln 6 und 7) berechnet sich der Gesamtaufbau auf dieser Grundlage wie folgt:
- Frostempfindlichkeitsklasse F2 bei Bk 3,2 50 cm
- Frosteinwirkung Zone II +5 cm
- Klimaeinflüsse (Nordhang) +5 cm
- Klimaeinflüsse (Geschlossene seitliche Bebauung) - 5 cm
- Gelegentlich anstehendes Schichtenwasser +5 cm
- Lage der Gradiente +0 cm
- Entwässerung über Rinnen - 5 cm
- Gesamtaufbau: 55 cm
Da das neue Erdplanum in Teilbereichen in Höhe überwiegend schluffiger Auffüllungen liegt, wird entsprechend dem Bodengutachten in Teilbereichen ein Bodenaustausch mit grobkörnigem Material bis auf eine Gesamttiefe von bis zu 75 cm unterhalb der geplanten Oberfläche vorgesehen.
Lageplan