Die Stadt Frankenberg beabsichtigt den orts- und verkehrsgerechten Ausbau des westlichen Abschnitts der innerörtlich gelegenen Bahnhofstraße. Die Straße wurde nach Fertigstellung der Ortsumgehungen zur Stadtstraße herabgestuft. Sie liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet III der Stadt Frankenberg.
Im Rahmen der Stadtsanierung wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches Erfordernisse hinsichtlich der Neuordnung des Straßenraumes formuliert. Ohne die Leistungsfähigkeit der Haupterschließungsstraße zu beeinträchtigen, soll nach Abstufung zur Stadtstraße eine Anpassung der Straßenquerschnitte an aktuelle Verkehrszahlen erfolgen. Dadurch soll eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den ruhenden Verkehr, für Radfahrer und für Fußgänger erreicht werden. Durch Reduzierung von Fahrbahnbreiten und separaten Abbiegespuren wird Raum für eine Verbreiterung der Randbereiche möglich.
Breitere Gehwege und die gemeinsame Führung eines Geh- / Radweges sollen die Verkehrssicherheit der Fussgänger und Radfahrer verbessern und eine durchgängige Linienführung des überregionalen Fernradweges R8 innerhalb des Stadtgebietes von Frankenberg ermöglichen. Weiterhin sind auch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und die Verbesserung der Bushal-tepunkte und Aufenthaltsbereiche geplant.
Lage / Netzfunktion
Der umzugestaltende Straßenraum beginnt auf Höhe Bahnhof und endet in der Einmündung Uferstraße/ Bottendorfer Straße. Er schließt dabei den Kreuzungsbereich Bahnhof/ Marburger Straße/ Röddenauer Straße und den erweiterten Kreuzungsbereich Uferstraße/ Bottendorfer Straße mit ein.
Die Bahnhofstraße ist eine abgestufte Straße im Straßennetz und hat als verkehrswichtige, innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowohl eine überregionale Verbindungs- als auch eine nahräumige Erschließungsfunktion. Innerhalb des städtischen Straßennetzes übernimmt sie eine Verteilungsfunktion und erschließt weitere Stadtbereiche.
Neben dem Bahnhof erschließt sie auch den zentralen Versorgungsbereich Frankenbergs (östlicher Teil der Bahnhofstraße und die Fussgängerzone Altstadt). Angrenzend finden sich Wohn- und Dienstleistungsnutzungen. Dazu gehören auch das Landratsamt und die KFZ- Zulassungsstelle, die sich in Teilen in den historischen Gebäuden des Klosters St. Georgenberg befinden.
Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Bahnhofstraße (West) weist sowohl verkehrstechnische als auch gestalterische Mängel auf. Die in Teilen zu schmalen Gehwege, ein ungeordnetes Parkplatzangebot und eine nicht qualifizierte Radwegeführung schaffen Konflikte zwischen Fußgänger- und Fahrradverkehr und dem motorisierten Verkehr und führen in Teilen zu einem erhöhten Unfallrisiko. Ausserdem sind die Bushaltestellen im Bereich des Landratsamtes nicht barrierefrei gestaltet.
Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass die Fahrbahnquerschnitte auf 6,50 m reduziert und Kreuzungsbereiche durch eine Zusammenlegung von Fahrspuren vekleinert werden können.
Dies ermöglicht eine sicherere und komfortablere Gestaltung der Fußgängerverkehre. Außerdem kann dadurch ein verkehrssicherer Radwegeverlauf integriert werden.
Der Umbau hat darüber hinaus die Zielsetzung, eine weitestgehende Barrierefreiheit sicherzustellen und partielle Übergabepunkte (Ruhebereiche, Ruhebänke) zu integrieren.
Der verkehrsgerechte Ausbau sowie die Instandsetzungsbedürftigkeit verschiedener Oberflächen und die Beseitigung funktionaler, baulicher und städtebaulicher Mängel sollen unter Berücksichtigung der nachstehenden Planungsziele erreicht werden.
Planung
Mit dem Umbau der Bahnhofstraße (West) soll eine ortsangemessene verkehrliche und städtebauliche Lösung erreicht werden, die eine verträgliche Verkehrsabwicklung für alle Nutzergruppen durch entsprechende Gestaltung und Dimensionierung der verschiedenen Funktionsbereiche ermöglicht.
Im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes (Rahmenplan Stadtsanierung Frankenberg (Eder), in dem die Umgestaltung des Straßenraumes als Sanierungsziel verankert ist, wird angestrebt, den Ausbau und die Umgestaltung der Bahnhofstraße unter folgenden Zielsetzungen vorzunehmen:
- Dimensionierung der Fahrbahnen (Breite 6,50 m) auf optimale Breite, um den motorisierten Verkehr flüssig führen und die Ansprüche als Hauptverkehrsstraße erfüllen zu können.
- Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger durch Verbreiterung der Gehwege auf eine Mindestbreite von 2,5 m, um den Begegnungsfall Fußgänger-Rollstuhlfahrer zu ermöglichen.
- Keine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn
- Beachtung der Belange der Barrierefreiheit durch Schaffung barrierefreier Wegeketten mit gut begehbaren Oberflächen, Einrichtung von Ruhepunkten und einer barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen, Integration taktiler Leitsysteme im Bereich der Kreuzungen und Bushaltestellen
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs (definierte Parkbereiche)
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Gestaltung der platzartigen Bereiche durch Trennung von fließendem und ruhendem Verkehr sowie durch Erneuerung der Ausstattungselemente
- Verbesserung der veralteten Beleuchtungselemente durch neue und energiesparende Lampen.
Angrenzend an den Straßenraum werden (zum Teil) private Bereiche neu geordnet und umgestaltet, wobei zusätzliche Parkplätze entstehen, die den eingentlichen Straßenraum entlasten. Neben dem Platz vor dem Kloster trifft dies insbesondere für den Bereich vor der Volksbank wie auch für den platzartigen Breich an der Einmündung zum Bahnhof zu.
Durchführung der Maßnahme
Die geplante Umgestaltung soll in mehreren Bauabschnitten unter Teilsperrung der jeweiligen Ausbauabschnitte erfolgen. Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt ist ab März 2012 vorgesehen. Die weiteren Bauabschnitte werden frühzeitig bekannt gegeben.
Den Anliegern kann während der Auskofferung und des Baus der Straßenoberfläche nur bedingt eine Zufahrt zu ihren Grundstücken ermöglicht werden.
Der Zugang zu den Geschäften sowie die Abwicklung des Kundenverkehrs werden während der Bauzeit so weit wie möglich aufrechterhalten (abschnittsweise Realisierung der Umgestaltung).
Der Verkehr wird während der Bauzeit über das bestehende Straßennetz umgeleitet. Der Ausbau erfolgt ausschließlich auf der vorhandenen Trasse.